MdEP Rasmus Andresen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Flensburg und GRÜNE JUGEND Flensburg kritisieren dänisches Predigten scharf
Die dänische Regierung plant ein Gesetz, das religiöse Predigten und Verkündungen in anderen Sprachen als Dänisch verbieten soll. Anderssprachige Predigten und Verkündungen sollen nur mit dänischen Übersetzungen erlaubt werden. Damit will Kopenhagen laut Regierungsmitteilung insbesondere verhindern, dass sich einreisende muslimische Prediger*innen auf Arabisch kritisch gegenüber den demokratischen Werten äußern.
MdEP Rasmus Andresen, der Kreisverband Flensburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die GRÜNE JUGEND Flensburg kritisieren das geplante Predigtengesetz scharf. Insbesondere unsere Nachbar*innen in Nordschleswig verlören dadurch ihr verbrieftes Recht auf deutschsprachige Gottesdienste. In unseren Augen ist das ein Schlag ins Gesicht der deutschsprachigen Minderheit und widerspricht den Bonn-Kopenhagener Erklärungen.
Die Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955 haben die Rechte der Minderheiten in Süd- und Nordschleswig manifestiert. Die dänische Regierung verkündete in der Erklärung von 1955 bspw.: „Nach dänischem Recht – dem Grundgesetz des Königreichs Dänemark vom 5. Juni 1953 und sonstiger Gesetzgebung – genießt jeder Staatsbürger und somit auch jeder Angehörige der deutschen Minderheit ohne Rücksicht auf die von ihm benutzte Sprache folgende Rechte und Freiheiten…“ (http://www.regione.taa.it/biblioteca/normativa/bilaterali/d-dk.pdf) und nennt anschließend u.a. die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die neue Gesetzesinitiative ist mit diesen Erklärungen in unseren Augen unvereinbar.
Die deutsche Minderheit in Nordschleswig hat bereits geäußert, dass sie die beabsichtigte Neuregelung als massive Einschränkung ihrer Glaubensfreiheit empfindet und deren große Auswirkungen auf das kulturelle und kirchliche Leben in Nordschleswig befürchtet
Wir unterstützen die Nachbar*innen in den Kommunen Hadersleben, Apenrade, Sonderburg und Tondern, die sich als Teil der deutschen Minderheit sehen, und stehen ganz klar zum Recht auf freie Glaubensausübung. Dieses Recht gilt auch für andere Bevölkerungsgruppen, die der dänischen Sprache nicht mächtig sind.
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