„150 Jahre Widerstand gegen §218“

Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen

Am 15.05. folgten die Feministische Aktion Flensburg, das Flensburger Frauenforum und Vertreter:innen von Bündnis 90 / Die Grünen und die Die Linke dem Aufruf des Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung , um unter dem Motto „150 Jahre Widerstand gegen §218“ um für die Notwendigkeit einer Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts einzustehen. Deutschlandweit beteiligten sich etwa 120 Organisationen in 30 Städten an dem Aktionstag, der in Flensburg vor dem Hintergrund der geplanten Fusion der Krankenhausträger von Malteser und Diako besondere Aufmerksamkeit erfuhr. Der Wegfall des Angebots für Schwangerschaftsabbrüche in dem geplanten Zentralkrankenhaus sorgt bereits seit über einem Jahr für Diskussionen. Die Teilnehmer:innen des Aktionstags forderten mit verschiedenen Aktionen am Nachmittag den Erhalt des klinischen Versorgungsangebots in Flensburg und die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen durch die Streichung von §218 StGB.

Marlene Langholz-Kaiser, Vorsitzende des Kreisverbands von Bündnis 90/Die Grünen dazu: „Wir brauchen einen gesicherten Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen für alle ungewollt Schwangeren, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage oder ihrem Wohnort. Die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch. stigmatisiert Schwangere und hat negative Auswirkungen auf die Versorgungslage, das zeigt uns auch der Fall Flensburg. Hier fehlte es leider von Anfang an politischem Druck. Der Wunsch das Zentralkrankenhaus zu realisieren, wog offenbar bei vielen schwerer als der Schutz der Interessen von Frauen. Dazu kommt, dass der Versorgungsauftrag der Länder häufig so ausgelegt wird, dass Schwangere in Notsituationen immer längere Wegstrecken auf sich nehmen müssen. Das halten wir für nicht akzeptabel und fordern daher auf Bundesebene eine genauere Definition des Versorgungsauftrags im Schwangerschaftskonfliktgesetz.“

Fraktionsvorsitzende Katja Claussen ergänzt: „Frauen müssen das Recht haben, selbstbestimmt zu handeln und zwischen verschiedenen Angeboten wählen zu können. Nicht zuletzt deswegen, setzen wir uns für den Erhalt eines klinischen Versorgungsangebots ein. Der auf dem Tisch liegende Vorschlag eines medizinischen Versorgungszentrums ist aus unserer Sicht noch nicht ausgereift und es scheint, angesicht des Mangels von Ärzt:innen die Schwangeschaftsabbrüche vornehmen und der hohen Auflagen für operative Eingriffe, auch kaum möglich, dass dieses einen adäquaten Ersatz für das klinische Versorgungsangebot darstellen kann.“

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