Flensburg, 19. März 2026
Die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (mit Volt) hat ein umfassendes „Stärkungspaket für Gastronomie und Nachtleben“ in Flensburg vorgelegt. Im Mittelpunkt steht die spürbare Entlastung von Gastronom*innen sowie die gezielte Weiterentwicklung einer lebendigen Innenstadt und eines pulsierenden Nachtlebens.
„Viele Betriebe arbeiten seit Jahren am Limit. Steigende Kosten, immer mehr Auflagen und gleichzeitig unklare Regeln – das passt nicht zusammen“, sagt der Fraktionsvorsitzende Leon Bossen.
„Wir wollen den Gastronom*innen mehr Luft zum Atmen geben.“
Das Paket umfasst längere und klarere Nutzungszeiten für Außengastronomie, neue Instrumente zum Schutz bestehender Betriebe, die gezielte Entwicklung von Nachtkultur sowie wirtschaftliche Entlastungen insbesondere in der Nebensaison.
„Es ist uns völlig klar: Die großen finanziellen Spielräume liegen bei Bund und Land. Aber wir sollten uns nicht zuerst fragen, wofür wir alles nicht zuständig sind oder was alles nicht geht – sondern was wir vor Ort konkret verbessern können. Und genau das gehen wir jetzt an“, erklärt Bossen.
Klare Regeln statt uneinheitlicher Praxis
Kern des Pakets ist die Einführung klarer und differenzierter Nutzungszeiten für Außengastronomie. Derzeit wird Gastronomiebetrieben in der Praxis durch die Ordnungsverwaltung häufig mitgeteilt, dass Außengastronomie ab 22:00 Uhr zu beenden ist. Eine einheitliche und transparente Regelung besteht bislang nicht.
Künftig soll Außengastronomie im Kernbereich der Innenstadt bis 24:00 Uhr möglich sein, in weiteren innerstädtischen Bereichen bis 23:00 Uhr – mit der Möglichkeit einer Verlängerung bis 24:00 Uhr im Einzelfall. In Mischgebieten sind Nutzungszeiten bis 22:30 Uhr, in Wohngebieten bis 22:00 Uhr vorgesehen.
„Die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben ändern wir damit nicht und können sie auch nicht ändern. Unser Ansatz ist, innerhalb dieses Rahmens klare, differenzierte und praktikable Regelungen zu schaffen, statt die vorhandenen Spielräume ungenutzt zu lassen“, so Bossen.
„Wir schaffen klare und differenzierte, gebietsbezogene Regeln statt einer uneinheitlichen Praxis. Mehr Freiheit dort, wo es passt – und auch Grenzen dort, wo sie notwendig sind.“
Mehr Vertrauen statt Misstrauenskultur
Zugleich setzen die Grünen bewusst auf einen anderen Umgang mit den Betrieben.
„Wir wollen weg von einer Misstrauens- und Regelungskultur. Die Gastronom*innen haben selbst ein Interesse daran, dass es funktioniert – darauf setzen wir.“
Dieser Ansatz wird auch strukturell verankert: Mit dem vorgeschlagenen § 8 Absatz 10 der Sondernutzungssatzung sollen die Belange der Gastronomie sowie die Ziele der Belebung der Innenstadt und Nachtleben künftig ausdrücklich in behördliche Abwägungsentscheidungen einbezogen werden.
„Das ist ein Paradigmenwechsel: Wir schauen nicht mehr nur darauf, was wir begrenzen müssen – sondern auch darauf, was wir bewusst ermöglichen wollen.“
Schutz bestehender Strukturen und gezielte Entwicklung von Nachtkultur
Neben der Neuregelung der Nutzungszeiten umfasst das Paket weitere strukturelle Bausteine: Die Verwaltung soll prüfen, in welcher Form das sogenannte Agent-of-Change-Prinzip in Flensburg umgesetzt werden kann, um bestehende Gastronomie- und Nachtkulturangebote besser vor nachträglichen Einschränkungen zu schützen.
Darüber hinaus soll untersucht werden, in welchen Bereichen der Stadt sogenannte Nachtkulturzonen sinnvoll und rechtlich möglich sind. In diesen Bereichen könnten – unter Wahrung der rechtlichen Vorgaben – großzügigere Regelungen für Nutzungszeiten, erleichterte Veranstaltungsgenehmigungen und eine intensivere Nutzung des öffentlichen Raums ermöglicht werden.
„Wir sehen in vielen Städten, dass Nutzungskonflikte entstehen, wenn neue Nutzungen auf bestehende Strukturen treffen. Das Agent-of-Change-Prinzip sorgt dafür, dass gewachsene Orte nicht nachträglich unter Druck geraten. Und bei den Nachtkulturzonen geht es darum, Dinge endlich aktiv zu gestalten: Nicht überall ein bisschen, sondern an den richtigen Orten klare Spielräume schaffen.
Wenn es uns gelingt, für diese beiden Vorhaben die richtigen planungsrechtlichen und ordnungsrechtlichen Instrumente zu nutzen, kann Flensburg hier eine echte Vorreiterrolle in Schleswig-Holstein einnehmen.
Für mich ist völlig klar: Eine ambitionierte, attraktive und pulsierende Stadt braucht eine starke Gastronomie und ein starkes Nachtleben. Das ist Lebensqualität, Wirtschaftsfaktor und Standortpolitik zugleich.“
Gezielte Entlastung in der Nebensaison
Ergänzend ist die Prüfung eines saisonalen Gebührennachlasses für Sondernutzungen – insbesondere für Außengastronomie – vorgesehen. Ziel ist es, in den Wintermonaten bei geringerer Auslastung und gleichzeitig konstanten Kosten eine gezielte wirtschaftliche Entlastung zu schaffen und Anreize für eine ganzjährige Belebung der Innenstadt zu setzen.
„Gerade im Winter entscheidet sich für viele Betriebe, ob es wirtschaftlich noch aufgeht. Außenflächen werden weniger genutzt, kosten aber weiterhin Geld. Wenn wir wollen, dass die Innenstadt auch im Winter lebt, müssen wir genau dort ansetzen und entlasten.“
Klare Regeln statt Stilllegung
Zugleich wird der Zielkonflikt offen benannt:
„Ja, eine lebendige Stadt bringt auch Konflikte mit sich. Entscheidend ist, dass wir fair abwägen – und dabei nicht immer nur eine Seite im Blick haben. Gastronomie, Nachtleben und die Veranstaltungsszene sind keine Randerscheinung, sondern zentral für eine lebendige Stadt. Ohne sie funktioniert das nicht. Die Antwort auf Konflikte kann deshalb nicht sein, sie vorsorglich stillzulegen – sondern klare, faire und lebensnahe Regeln zu schaffen.“
Die Beschlussvorlage wird vsl. am 21. April 2026 im Hauptausschuss und am 23. April 2026 in der Ratsversammlung beraten.