Warum die Diskussion um die Aufrechterhaltung von Schwangerschaftsabbrüchen im geplanten Zentralkrankenhaus kein Nebenschauplatz ist

Sozial-indizierte Schwangerschaftsabbrüche seien mit den Paragraphen 218 und 219a StGB nicht im Sozialrecht, sondern im Strafrecht geregelt und als gesetzeswidrige Handlung damit nicht Gegenstand eines Versorgungsauftrags. Eine Vergabe von finanziellen Mitteln zu diesem Zweck sei im Rahmen der Krankenhausfinanzierung daher nicht möglich. Zudem wäre das bestehende Versorgungsangebot mit vier gynäkologischen Praxen in Flensburg ausreichend. Stationäre Einrichtungen seien innerhalb einer Tagesreise erreichbar, was den gesetzlichen Anforderungen an die Länder (so geregelt im Schwangerschaftskonfliktgesetz, SchKG, §13) entspräche.

Dieser Argumentation wurde auf verschiedenen Ebenen widersprochen.

Folgende Argumente möchten ich hier besonders hervorheben:

1. Ein Abbruch nach vorheriger Beratung erfüllt nicht den Tatbestand des § 218 StGB und ist straffrei, so ist es explizit unter Absatz 1, 218 StGB geregelt. Die Bezugnahme auf das Strafrecht durch das Gesundheitsministerium vermittelt die Auffassung, dass Frauen, die sich aus sog. „sozialen“ Gründen für einen Abbruch entscheiden, kein Anrecht auf eine klinische Versorgung hätten. Wir halten diese Argumentation für nicht akzeptabel. Die Wahlfreiheit zwischen einem Abbruch in einer Arztpraxis und einem klinischen Abbruch sollte für alle Frauen gelten!  

2. Ärzt*innen können nicht dazu verpflichtet werden, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Dieses Weigerungsrecht ist ein individuelles Recht, gilt aber nicht für Kollektive, wie z.B. die Belegschaft eines ganzen Krankenhauses. Auch können sich die Träger des zukünftigen Krankenhauses nicht auf das Glaubensrecht beziehen, da dieses als ökumenisches Krankenhaus keine gemeinsame Glaubenslehre vertritt. Selbst innerhalb der katholischen Kirche ist die kategorische Ablehnung von Schwangerschaftsabbrüchen umstritten (dies hat nicht zuletzt die Diskussion in Argentinien gezeigt, einem überwiegend katholischen Land und Heimat von Papst Franziskus, in dem Schwangerschaftsabbrüche im Dezember 2020 legalisiert wurden).

3. Die Vorgabe, dass Einrichtungen zur Durchführung eines Abbruchs innerhalb einer Tagesreise erreichbar sein müssen, geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 zurück und ist eine Minimalforderung, die mit den tatsächlichen Bedürfnissen vieler Frauen häufig nicht vereinbar ist. Eine ungewollte Schwangerschaft ist für Frauen eine Notsituation, oft entscheiden sie sich erst kurz vor Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zu einem Abbruch und sind häufig aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage, entsprechende Wege zurückzulegen. Dazu kann gehören, dass sie andere Kinder im betreuungspflichtigen Alter versorgen müssen oder nicht über Transportmöglichkeiten verfügen, aber ihre Entscheidung geheim halten möchten. Ein Rückzug auf die Mindestanforderung von einer Tagesreise kann nicht im Sinne einer modernen und sozial ausgerichteten Gesundheitspolitik sein. Zudem berücksichtigt diese Haltung nicht, dass die Zahl der Gynäkolog*innen, die Abbrüche vornehmen, seit Jahren rückläufig und der Erhalt eines klinischen Angebots in der Region daher von besonderer Bedeutung ist.

Auf kommunaler Ebene wurde im Herbst des letzten Jahres von Simone Lange der Vorschlag gemacht, einen Ort für Schwangerschaftsabbrüche auf dem Peelwatt-Gelände zu schaffen, welche dort durch kommunal angestellte Ärzt*innen vorgenommen werden sollen. Auch wenn der Vorschlag der Oberbürgermeisterin zunächst konstruktiv erscheint, ist bislang völlig unklar, wie diese Lösung im Einzelnen aussehen soll und ob sie überhaupt realisiert werden kann. Es bleibt ungewiss, ob und in welcher Höhe sich das Land beteiligen wird, während an der Auffassung eines (noch) ausreichenden ambulanten und stationären Versorgungsangebots festgehalten wird.  Daher bleibt die Frage offen, mit welchen Mitteln hier Infrastrukturen geschaffen werden sollen, die insbesondere auch die Möglichkeit für operative Eingriffe beinhalten und „einen adäquate[n] klinische[n] Ersatz“ darstellen, wie von der Ratsversammlung in ihrer Resolution (RV-141/2019)gefordert. Es besteht somit die Gefahr, dass ein Alternativangebot geschaffen wird, welches in keiner Weise dem hohen Standard entspricht, für den Frauen sich entscheiden, wenn sie einen Abbruch in einem Krankenhaus vornehmen lassen.

Wir sind zudem der Überzeugung, dass es falsch ist, die Krankenhausträger hier aus Rücksicht auf Glaubensgrundsätze komplett aus der Verantwortung zu entlassen. Zumindest wäre ihr aktives Mitwirken an einer Lösung dringend geboten. Die Auffassung, die Diako könnte aus ihrer 1995 mit der Stadt geschlossenen vertraglichen Vereinbarung zur Durchführung auch sozial-indizierter Schwangerschaftsabbrüche bei einer Fusion mit den Maltesern entlassen werden, ist zudem juristisch nie begründet worden und aus unserer Sicht fragwürdig.


Auf die von uns im November 2020 geforderte Veröffentlichung des Vertragstexts zwischen Diako und Stadt Flensburg wurde, auch nach Ablauf einer gesetzlichen Frist von 30 Tagen zur Beantwortung einer solchen Anfrage, bisher von Seiten der Stadt nicht reagiert.


Aus meiner Sicht verdeutlicht die Debatte um die Aufrechterhaltung des Versorgungsangebots in Flensburg vor allem zwei Punkte – und damit komme ich zurück auf den Titel dieses Textes, dass es sich nicht um einen politischen Nebenschauplatz handelt, sondern hier eben ganz grundsätzliche Fragen berührt werden. 


1. Frei-gemeinnützige Krankenhausträger, wie die Kirchen, stellen gern gesehene Alternativen zu privaten, wie z.B. Helios, Sanaa und Co. dar. Der Wunsch, die Übernahme durch einen kirchlichen Träger aufgrund seiner weniger stark ausgeprägten Profitorientierung zu ermöglichen, kann durchaus nachvollziehbar sein. Jedoch darf dies nicht dazu führen, dass die Rechte Dritter (der Frauen) durch eine derartige Entscheidung eingeschränkt werden. Die Politik macht sich damit zum Opfer eines ökonomisierten Gesundheitssystems. Wir brauchen, das haben auch Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise deutlich gezeigt, eine gesundheitspolitische Kehrtwende, die insbesondere die Finanzierung der Krankenhäuser auf neue Beine stellt – weg von den Fallpauschalen und der Wettbewerbsorientierung hin zu einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsleistungen (zu denen Schwangerschaftsabbrüche unbedingt gehören).

2. Das deutsche Abtreibungsrecht ist noch immer durchdrungen von dem Bestreben, die freie Entscheidung der Frauen in Bezug auf einen Schwangerschaftsabbruch zu beschränken. Diese Argumentation folgt der Logik, dass Frauen sich leichtfertig zu einem Abort entscheiden und bei einer Legalisierung die Zahlen entsprechend steigen würden. Genau das Gegenteil ist allerdings häufig der Fall: Länder, in denen Abtreibungen legal möglich sind, haben oft viel weniger Abtreibungen als Länder mit Abtreibungsverbot; zudem müssen Frauen sich nicht gesundheitlichen Gefahren aussetzen, wenn der Abbruch legal durchgeführt werden kann. Auch in Deutschland gibt es konservative Kräfte, insbesondere innerhalb der Union, die den sog. Lebensschützer*innen nahe stehen und sie politisch unterstützen. Dort, wo die liberale Demokratie unter Druck steht, zeigt sich das oft zuerst durch Angriffe auf die Frauenrechte. Dass erzkonservative und fundamentalistische religiöse Kräfte ihren Einfluss auf die Politik wieder verstärkt nutzen, um ihre Positionen durchzusetzen, lässt sich nicht nur in Russland und in Polen, sondern auch in den USA und bei uns in Deutschland beobachten. 

Welche Forderungen lassen sich aus all dem ableiten?

Auf kommunaler Ebene setzen wir uns vor allem dafür ein, dass öffentlich über Lösungsmöglichkeiten diskutiert und sich dabei nicht auf eine Lösung verlassen wird, die zu diesem Zeitpunkt wenig realistisch erscheint. Wir fordern weiterhin eine juristische Einschätzung zur Frage, ob die Diako aus ihrer vertraglichen Verpflichtung zur Durchführung von sozial-indizierten Abbrüchen entlassen werden darf. Gemeinsam mit anderen Akteur*innen aus der Region streiten wir für die Wahlfreiheit von Frauen unabhängig von dem Grund ihrer Entscheidung für einen Abbruch!

Wir stehen im engen Austausch mit unserer Landtagsfraktion und diskutieren gemeinsam Strategien, wie der Rückgang an Einrichtungen und Ärzt*innen, die Abbrüche anbieten, gestoppt werden kann. Hierzu wollen wir zum Beispiel die ärztlichen Beratungsangebote stärken und die Ausbildungsmöglichkeiten für diesen Bereich durch eine bessere Integration in die Fachärzteausbildung und/oder verbesserte Weiterbildungsangebote verbessern. Darüber hinaus braucht es transparente Informationen darüber, in welchen Einrichtungen in Schleswig-Holstein Abbrüche vorgenommen werden können. Die Einschüchterung von Patient*innen und Gynäkolog*innen durch Mahnwachen von Abtreibungsgegner*innen vor Krankenhäusern und Arztpraxen wollen wir nach Möglichkeit verbieten. 

Auf Bundesebene kämpfen wir weiter für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und die Abschaffung der Paragraphen 218 und 219a Strafgesetzbuch. Weder haben von betroffenen Frauen gewünschte und von Ärzt*innen fachgerecht durchgeführte Schwangerschaftsabbrüche etwas im Strafrecht verloren, noch sollte der Zugang zu Informationen über Methoden des Abbruchs weiterhin erschwert werden! Nur so können wir Frauen vor Stigmatisierung und Fehl-/Nichtinformation schützen und die Enttabuisierung des Themas weiter voranbringen. 

  1. (Besondere Beachtung fand der Vortrag der Verfassungsrechtlerin, Prof. Anna-Katharina Mangold, den wir hier verlinkt haben und in dem ein Teil der o.g. Argumente noch einmal ausführlicher nachgelesen werden kann):

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