Gemeinsame Pressemitteilung der Grünen Ratsfraktion und Grünen Jugend in Flensburg: Nein zum Alkoholverbot 26. April 202126. April 2021 Am 23. April 2021 hat die Stadtverwaltung eine neue Allgemeinverfügung mit Gültigkeit ab dem 26. April 2021 verhängt. Die neue Allgemeinverfügung untersagt den Verzehr alkoholischer Getränke am Südermarkt, Holm, Nikolaikirchhof und dem Hafenbereich zwischen Schiffbrücke 39 und Ballastkai 10. Als Begründung gibt die Stadt an, man wolle damit Zusammenkünfte mit dem Zweck des Verzehrs alkoholischer Getränke unterbinden. Die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Flensburg und die GRÜNE JUGEND Flensburg fordern eine sofortige Rücknahme dieses Alkoholverbots. Die bereits gültigen Regelungen zu privaten Zusammenkünften reichen aus, um größere Ansammlungen zu unterbinden. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen Ratsfraktion in Flensburg, Clemens Schmidt, kommentiert: „Es wirkt leider so, als sei diese neue Allgemeinverfügung auf bestimmte Personengruppen gezielt. Wir lehnen es ab, dass durch diese neue Regelung Menschen aus dem Innenstadt- und Hafenbereich vertrieben werden, die sich die Außengastronomie nicht leisten können, während in der Gastwirtschaft im selben Gebiet weiterhin Alkohol ausgeschenkt und verzehrt werden darf. Das ist diskriminierend. Wir hoffen deshalb, dass die Stadtverwaltung diese Entscheidung schnellstmöglich zurückzieht. Der Hafen und die Innenstadt sind öffentliche Bereiche, die allen zur Verfügung stehen, und nicht nur den Gästen der Gastronomie. Darüber hinaus haben wir erhebliche Zweifel daran, ob diese Maßnahmen wirklich sinnhaft zur Pandemiebekämpfung beitragen.“ Die Vorsitzende der GRÜNEN JUGEND Flensburg, Annabell Pescher, ergänzt: „Die bereits vorhandenen Kontaktbeschränkungen sollten ausreichen, um Zusammenkünfte im öffentlichen Raum zu kontrollieren und bei Bedarf einzuschränken. Die Stadt zielt mit ihrem Verbot offenkundig auf bestimmte Personengruppen ab, und verschiebt das Geschehen damit wahrscheinlich nur an andere Orte, an denen kein Alkoholverbot gilt. Statt eines Verbotes sollte die Stadt versuchen, dialogisch mit den Angesprochenen Lösungen im Sinne des Infektionsschutzes zu finden und stärker präventiv tätig zu werden. Diese Entscheidung fördert nicht das Bild einer diskriminierungsfreien Stadt.“