Aufwandsentschädigungen

Aufwandsentschädigungen in der Flensburger Ratsversammlung

Transparenz ist uns wichtig. Hier zeigen wir die Aufwandsentschädigungen für Ratsarbeit in Flensburg – kompakt und verständlich. Die Daten sind öffentlich auf der Website der Stadt Flensburg zugänglich; wir haben sie hier übersichtlich zusammengeführt.

Hinweis: Das sind keine Gehälter, sondern pauschale Entschädigungen für Zeitaufwand, Sitzungen und besondere Funktionen.

Übersicht auf einen Blick

Grundbetrag Ratsmitglied

556,20 € / Monat

Gilt für Ratsmitglieder – unabhängig davon, ob sie einer Fraktion angehören.

Sitzungsgeld

für bürgerliche Ausschussmitglieder

55,80 € / Sitzung

Für ehrenamtliche tätige Bürgerinnen und Bürger (keine Ratsmitglieder).

Grundbetrag (monatlich)

Grundbetrag anzeigen
FunktionBetrag
Ratsmitglied (mit oder ohne Fraktion)556,20 €

Zusatzbeträge für besondere Aufgaben (monatlich)

Zusatzbeträge anzeigen
FunktionZusatzbetrag
Stadtpräsident*in2.452,50 €
1. stellv. Stadtpräsident*in490,50 €
2. stellv. Stadtpräsident*in245,25 €
Mitglied im Hauptausschuss122,63 €
Fraktionsvorsitz *1.103,63 €
Ausschussvorsitz122,63 €
Vorsitz Hauptausschuss (abweichend)61,31 €
Stellv. Ausschussvorsitz61,31 €
Stellv. Vorsitz Hauptausschuss (abweichend)30,66 €

* Hinweis: Bei Bündnis 90/Die Grünen (mit Volt) gibt es eine Doppelspitze. Die Entschädigung für den Fraktionsvorsitz wird deshalb auf zwei Personen jeweils hälftig aufgeteilt.

Sitzungsgelder (pro Sitzung)

Sitzungsgelder anzeigen
FunktionBetrag
Stellv. Mitglied im Hauptausschuss (bei Vertretung)55,80 €
Bürgerliche Ausschussmitglieder55,80 €

Vertretung im Fraktionsvorsitz (Kurz erklärt)

Regeln zur Vertretung anzeigen

Wie funktioniert die Entschädigung bei Vertretung im Fraktionsvorsitz?

Ist eine Fraktionsvorsitzende oder ein Fraktionsvorsitzender vorübergehend verhindert (zum Beispiel durch Urlaub oder andere Gründe), kann er*sie sich vertreten lassen. Dabei wird die Vertretung nicht beliebig übernommen, sondern folgt festen Regeln.

Vorrangig erfolgt die Vertretung durch die jeweils andere Fraktionsvorsitzende bzw. den jeweils anderen Fraktionsvorsitzenden (zum Beispiel bei einer Doppelspitze).

Ist nur eine Fraktionsvorsitzende bzw. ein Fraktionsvorsitzender vorhanden oder kann die Vertretung nicht durch eine zweite Fraktionsvorsitzende bzw. einen zweiten Fraktionsvorsitzenden wahrgenommen werden, kann die Vertretung durch eine stellvertretende Fraktionsvorsitzende bzw. einen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden erfolgen.

Für die Dauer der tatsächlichen Vertretung erhält die vertretende Person eine zusätzliche Entschädigung. Diese wird tageweise berechnet und beträgt für jeden Tag der Vertretungsphase 1/30 der monatlichen Aufwandsentschädigung für den Fraktionsvorsitz.

Gleichzeitig ruht für diesen Zeitraum der Anspruch der vertretenen Fraktionsvorsitzenden bzw. des vertretenen Fraktionsvorsitzenden auf die funktionsbezogene Aufwandsentschädigung.

In allen Vertretungsfällen gilt außerdem: Insgesamt darf höchstens der Betrag ausgezahlt werden, der regulär als monatliche Aufwandsentschädigung für den Fraktionsvorsitz vorgesehen ist.


Stand: 29.01.2026